Augenlasern
Kurz- und Weitsichtigkeiten können durch verschiedene operative Verfahren erfolgreich korrigiert werden. Die operative Korrektur bei starken Hornhautverkrümmungen ist derzeit noch begrenzt.
Bei Kurzsichtigkeiten bis -6 Dioptrien ist die „Photorefraktive Keratektomie“ ein inzwischen älteres Verfahren. Nach der örtlichen Betäubung von Horn- und Bindehaut wird die oberflächliche Hornhautschicht mittels eines Excimer Lasers entfern und anschließend neu geformt.
Die modernsten und sichersten Verfahren sind Lasik und Femto-Lasik. Zur Korrekturen von Fehlsichtigkeiten wird die äußere Lamelle der Hornhaut teilweise abgetrennt und anschließend aufgeklappt. Bei Weitsichtigkeiten (bis +3 Dioptrien) wird die Hornhaut um die gewölbte Achse abgeschliffen. Bei Kurzsichtigkeiten (bis -6 Dioptrien) wird im Zentrum die Hornhaut abgetragen. Die zurück geklappte Hornhautlamelle muss nicht genäht werden, da sie sich selbsttätig ansaugt. Nach der Behandlung können die Patienten auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten. Ein bis zwei Tage nach der Behandlung ist eine gute bis sehr gute Sehschärfe wieder erlangt.
Ein weiteres operatives Verfahren ist die „Laser epithelialen Keratektomie“ (LASEK). Bei diesem Verfahren wird mittels einer alkoholischen Lösung die oberflächliche Hornhautschicht angelöst und anschließend zur Seite geschoben. Analog zur Photorefraktive Keratektomie wird die Hornhautschicht entfernt. Abschließend wird die Hornhautschicht wieder zurück gesetzt. Entsprechend der Größe der behandelten Fehlsichtigkeit stellt sich eine gute Sehschärfe nach ein bis zwei Wochen wieder ein. In Ausnahmefällen auch erst nach vier Wochen.
Die Kosten für eine Augenlaserbehandlung werden für einen Versicherungsnehmer privater Krankenkassen nach persönlicher Begutachtung gezahlt, da Kontaktlinsen und Brillen einem Augenlaserverfahren gleichzusetzen sind. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in den meisten Fällen nicht.