Zahlt die Krankenversicherung das Augenlasern?
Wenn es um eine Augenlaser-Behandlung geht, so muss man hierzulande zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden, wenn es um die Frage geht, ob die für das Augenlasern anfallenden Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.
Bei Fehlsichtigkeit, ob Kurz- oder Weitsichtigkeit, nutzen die meisten Menschen nach wie vor Brillen oder Kontaktlinsen. Diese haben aber auch Nachteile, besonders ab einem bestimmten Grad an Fehlsichtigkeit. Brillengläser sind dann mitunter sehr dick und optisch völlig unattraktiv, Kontaktlinsen kann man ohnehin nur bis zu einer bestimmten Fehlsichtigkeit nutzen. Die Augenlaser-Behandlung wäre also eine gute Alternative, die das Problem vor allem dauerhaft lösen würde. Dennoch erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für das Augenlasern generell nicht, da die Behandlung nach wie vor unter kosmetische, und nicht unter medizinisch notwendige Behandlungen eingestuft wird.
Etwas anders stellt sich die Situation der Kostenübernahmen bei den privaten Krankenversicherungen dar. Hier kann man nicht generell sagen, dass die Kosten der Laserbehandlung nicht übernommen werden, sondern die Entscheidung wird von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr individuell und auf den einzelnen Fall bezogen getroffen. Dennoch ist es auch hier so, dass der überwiegende Teil der privaten Krankenversicherungen die Augenlaser-OP nicht bezahlt. Pauschale Aussagen kann man hier also nicht treffen, oftmals gibt es allerdings einen Verhandlungsspielraum, also ein Gespräch mit der privaten Krankenversicherung kann durchaus lohnenswert sein, um zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Eine Möglichkeit gibt es jedoch für gesetzlich und privat Versicherte, zumindest einen Teil der Kosten für das Augenlasern erstattet zu bekommen. Es gibt inzwischen private Krankenzusatzversicherungen, so genannte Augenversicherungen, die man separat abschließen kann und die dann auch einen Teil der Kosten für die Augenlaser-Behandlung übernehmen.